
Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen rund um den baulichen und technischen Brandschutz auf der tagungsbegleitenden Fachausstellung!
Mit Ihrer Präsenz können Sie Ihre Angebote Fachexperten aus dem breitem Spektrum des Brandschutzes präsentieren und die Entscheider in der Brandschutzbranche gezielt kontaktieren!
§ 1 Veranstalter
Veranstalter der EIPOS-Sachverständigentage ist die EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH (im Weiteren EIPOS).
§ 2 Anmeldung, Bestellung und Zulassung
1. Die Anmeldung/Bestellung erfolgt auf beigefügtem Formular unter Mitgeltung der hier aufgeführten allgemeinen Ausstellerbedingungen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich unterschrieben an EIPOS zurückzusenden.
2. Durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch EIPOS kommt der Vertrag zwi-schen dem Aussteller und EIPOS über die in der Anmeldung gewählten Leistungen zu-stande. Die in der Anmeldung bestellte Standgröße begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Form des Standes. Insbesondere kann EIPOS nach Abstimmung mit dem Aussteller Änderungen der angemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird. Trennwände, Wandvor-sprünge, Säulen, Regenrohre, Heizungen, Kabelkanäle und Feuerlöschkästen sowie an-dere vorhandene technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugewiesenen Stand-fläche. Über die Lage und Maße derselben muss sich der Aussteller ggf. vor Ort unterrich-ten.
3. Der Aussteller verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragsabwicklung alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten, insbesondere ein geltendes Hygiene- und/oder Sicher-heitskonzept der Veranstalter und/oder Hygiene- und Sicherheitskonzept am Durchfüh-rungsort, arbeits- und gewerberechtliche Vorschriften, Umweltschutzvorschriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs-rechts.
§ 3 Rücktritt und Kündigung des Vertrages, Nichtteilnahme
1. Der Aussteller kann bis zum 25.09.2025 kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Bei Kündigung des Vertrages nach dem 25.09.2025 bzw. unangekündigter Nichtteil-nahme an der Veranstaltung ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen.
3. Wenn in Fällen höherer Gewalt (z.B. Behördliche Anordnungen während Pandemieer-eignissen, Naturkatastrophen, Krieg oder vergleichbare Ereignisse) die Veranstaltung nicht wie geplant hybrid oder in Präsenz durchgeführt werden kann, haben zwischen den Veranstaltern und Ausstellern geschlossenen Verträge keinen Bestand. Jede Partei trägt in diesem Fall die eigenen von ihr vorab verauslagten Kosten. Hiervon ausgenommen sind die kostenpflichtigen Schaltungen von Werbung im Tagungsband sowie digitale Werbebotschaften.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für den Fall der Absage der Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Aus-steller unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende An-sprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. EIPOS berechnet die Gebühren wie im Anmeldeformular angegeben mit einem Zah-lungsziel von ca. vier Wochen. Die Rechnungen werden digital versandt.
2. Für die reibungsloste Rechnungslegung sind vom Aussteller notwendige Bestellanga-ben, die Rechnungsadresse und die Mailadresse für den elektronischen Rechnungsemp-fang oder sonstige Zugangswege (E-Rechnung) sowie der Ansprechpartner anzugeben. Bei Sitz des Ausstellers im Ausland ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig.
3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. und Mahnspesen be-rechnet.
§ 5 Standausrüstung, Gestaltung und Beschriftung
1. Für die Art der Gestaltung des Ausstellungsstandes sind die am Veranstaltungsort gel-tenden Vorschriften, insbesondere gewerberechtliche und baupolizeiliche Vorschriften maßgebend. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Gestaltungsmaßnahmen vorher mit EIPOS abzustimmen.
2. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Vorschriften nicht ent-spricht, kann von EIPOS auf Kosten des Ausstellers entfernt oder geändert werden. Aus-stellergüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, kön-nen auf Kosten des Ausstellers abtransportiert und auf Lager genommen werden.
§ 6 Untervermietung von Standflächen/Gemeinschaftsstände
Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes einem Aussteller zur Nutzung über-lassen. Die Untervermietung von Standflächen durch den Aussteller an Dritte ist ausge-schlossen. Gemeinschaftsstände können durch EIPOS genehmigt werden. Die Anzahl der maximal teilnehmenden Mitarbeiter ist wie im Anmeldeformular angegeben auf drei pro Gesamtstand begrenzt.
§ 7 Haftung
1. Der Aussteller nutzt die Ausstellungsfläche auf eigenes Risiko. EIPOS haftet nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die durch die Vertreter des Ausstellers, Aus-stellungsgegenstände oder Konferenzteilnehmer verursacht werden oder dem Aussteller entstehen.
2. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verant-wortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Ge-nehmigung von EIPOS zulässig.
3. EIPOS haftet in jedem Falle nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sei-ner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Werbung
1. Der Aussteller ist verpflichtet, gemäß der Anmeldung seinen Stand während der Dauer der Ausstellung mit dem seiner Branche und Warengliederung entsprechenden Doku-mentationen und Prospekten zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu hal-ten. Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes ausgestellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausgabe und das Zur-schaustellen von Werbemitteln, die zur Beanstandung Anlass geben können, zu unter-sagen und vorhandene Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen.
2. Lautsprecherwerbung und Diapositiv-, Film- oder Videovorführungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von EIPOS. Das gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Wer-bewirkung erzielt werden soll.
3. Der Aussteller sichert zu, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung die Nutzung seines Firmennamens, seines Firmenlogos sowie anderer Werbemaßnahmen markenrechtlich, firmenrechtlich und wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig ist.
§ 9 Fotografien, Zeichnungen, Filmaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Aus-stellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dage-gen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustim-mung der Veranstalter direkt anfertigen.
§ 10 Untersagung von Aufzeichnungen/Mitschnitten und Weitergaben
Den Mitarbeitern des Ausstellers bzw. dem Aussteller ist es im Rahmen des Tagungsbe-suches mangels ausdrücklicher Einwilligung aller Teilnehmer bzw. des Urhebers unter-sagt, Aufzeichnungen und Mitschnitte der Veranstaltungen anzufertigen (dies schließt die Veröffentlichung ein). Zuwiderhandlungen bedeuten einen Verstoß gegen daten-schutz- und ggf. urheberrechtliche Regelungen und sind strafbar.
§ 11 Datenschutzhinweis
Der Aussteller erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass EIPOS die von ihm freiwillig übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie zur Wahrung eigener Ge-schäftsinteressen im Hinblick auf die Information, Beratung und Betreuung von Kunden und Interessenten erhebt, verarbeitet und nutzt. Änderungen des Namens oder Anschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin hat der Aussteller umgehend schriftlich EIPOS zu mel-den. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem/der Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt wurden. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte zu privaten oder gewerblichen Zwecken wird ausge-schlossen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig erteilt wird und widerrufen werden kann. Dem Aussteller ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig erteilt wird und widerrufen werden kann. Widerrufserklärungen und Änderungsmitteilun-gen sind per Fax an 03 51- 40 47 04-220 bzw. per Mail an datenpflege@eipos.de zu rich-ten.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden, auch über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
2. Die Parteien vereinbaren Dresden als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Wenn Sie zusätzliche Standmöblierung/-ausstattung wünschen, können Sie dies über die Messe Dresden buchen. Dazu nutzen Sie das kostenfreie Online-Service-Center. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Senden Sie das Anmeldeformular direkt an die Messe Dresden service@messe-dresden.de. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Logindaten von der Messe Dresden, wo Sie im Anschluss Ihre zusätzliche Standmöblierung/-ausstattung buchen können. Dies läuft nicht über EIPOS.
„Nach Dresden kommen wir immer gerne. Die EIPOS-Veranstaltungen haben bei uns einen hohen Stellenwert, weil da alle vertreten sind, die Rang und Namen haben. Das ist gut zum Netzwerken.Jeder kennt EIPOS, wir fühlen uns hier sehr gut aufgehoben.“
„Die Kommunikation mit den Leuten ist mal wieder sehr schön. Ich treffe hier viele Kollegen aus ganz Deutschland und tausche mich fachlich mit denen aus.“
„Das Schöne hier ist, dass die Hersteller dabei sind, um auch direkt vor Ort Projekte besprechen zu können. Man trifft Kollegen, auch Absolventen, mit denen man vor ein paar Jahren viel zu tun hatte. Ich habe bei vielen Themen, die ich eigentlich schon kannte, neue Dinge entdeckt, die sehr spannend waren. Der Zeitgeist der Vorträge wurde gut getroffen“
„Wir haben tolle Möglichkeiten mit den Kunden in den Kontakt zu treten. Es ist jedes Jahr wie ein Familientreffen im Brandschutz.“
„Ich habe aufgrund der einen oder anderen Fachfortbildung, die ich bei EIPOS absolviert habe, viele Kolleginnen und Kollegen kennengelernt, die ich auf den Sachverständigentagen wiedertreffe und mit denen ich fachsimpeln kann. Außerdem ist Dresden eine super Stadt, die ich mir gerne anschaue.“
„Die Sachverständigentage sind für mich ein festes Datum im Jahr. Neben dem, was die Fachvorträge bieten, ist das Wesentliche das Networking, das um die Veranstaltung herum stattfindet.“
„Die Sachverständigentage sind immer eine gute Weiterbildung. Man hat ein großes Spektrum und ich freue mich Leute wiederzusehen, mit denen ich Lehrgänge besucht habe und mich mit ihnen auszutauschen.“
„Die Sachverständigentage sind DIE Veranstaltung für Brandschutz!“
„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für mich jedes Jahr das Netzwerk-Treffen, um mit vielen Leuten zusammenkommen, die man schon lange nicht gesehen hat. Die Vorträge sind immer sehr informativ, so dass man auch was mit nach Hause nehmen kann.
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„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für mich die Gelegenheit, meine Fachkompetenz zu erweitern, Kollegen zu treffen, neue Lösungen, neue Gedankengänge mitzunehmen, die ich bei mir oder mit im Alltag nutze. Die ich auch für die Weiterbildung meiner Mitarbeiter nutze. Die mir an der Stelle helfen, den Alltag im Brandschutzwesen zu meistern. Wir werden alle immer vor neue Anforderungen gestellt. Wer im Brandschutz tätig ist, der muss zu EIPOS.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für mich immer wieder Quelle der frischen Erkenntnis. Man trifft sich nach einem Jahr und diskutiert was ist Neues am Markt. Wir haben neue Verordnungen, wir haben neue Richtlinien, neue Normen und da bleibt man einfach immer wieder auf der Höhe der Zeit, in der Diskussion und das ganze wirklich in einem fantastischen Ambiente.“
„Die Sachverständigentage sind für uns die wichtigste Plattform, um unsere Produkte oder unsere Produkt telani zu präsentieren.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für uns eine Gelegenheit, mit den Marktbegleitern über physikalische Problemchen im Bereich der Druckbelüftungsanlagen zu sprechen und freuen uns wirklich auch dieses Jahr wieder mit dabei sein zu können. Besonders schön ist es auch, hier Leute zu treffen, die man sonst nur über Email oder Telefon kennt. Einfach mal persönlich sehen, treffen und miteinander diskutieren.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für uns eine gute Plattform, uns zu präsentieren, unser System herzuzeigen und beim Fachpublikum einfach Aufmerksamkeit zu erregen.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage sind für mich neben den vielen tollen Vorträgen eine sehr gute Gelegenheit fürs Netzwerken, für den Meinungsaustausch, auch für den Diskurs, wo man in Ruhe mal miteinander diskutieren kann, um auch den Brandschutz dann weiterzuentwickeln.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage Brandschutz sind für mich ein jährliches Ereignis, was ein muss ist.
Und für mich der Höhepunkt der fachlichen Auseinandersetzung, des Austausches mit vielen, vielen bekannten Gesichtern. Ich finde das einfach super.“
„Die EIPOS-Sachverständigentage Brandschutz sind für uns die Firma Flamro, ein sehr großer Mehrwert. Denn hier bei dieser Veranstaltung können wir neue Produkte ausstellen, können unsere neuen Systemlösungen, wie zum Beispiel dieses Jahr viele verschiedene Ansätze für den Holzbau, an die Kunden, an Architekten bringen, Planer ermitteln und haben damit einen sehr großen Mehrwert bei dieser Veranstaltung.“